Trennung auf Zeit – Was Sie dabei beachten sollten

TimeaAllgemein

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Beziehungskrisen sind oft konfliktgeladen, emotional und kosten die Beteiligten viel seelische Energie. Manchmal scheint es daher eine Erleichterung zu versprechen, eine gewisse Zeit auf Abstand zu gehen um sich etwas Luft zu verschaffen und mit klarem Kopf über die Situation nachzudenken. Hier erfahren Sie, wann eine Trennung auf Zeit tatsächlich Sinn macht und was Sie dabei jedenfalls beachten sollten.

Beziehungsarbeit ja, Verzögerungstaktik nein

Trennungen sind so unterschiedlich wie die daran beteiligten Menschen und ihre Lebenswelten. Was für die Einen gut funktioniert, kann für die Anderen inakzeptabel sein und umgekehrt. Aus diesem Grund ist die wesentliche Voraussetzung für eine Trennung auf Zeit eine offene und klare Kommunikation zwischen den Beteiligten. So zumindest die Theorie. Denn tatsächlich wird eine solche in einer Beziehungskrise wohl gerade nicht vorliegen und darin liegt die Krux der Sache: Bevor Sie sich für eine Trennung auf Zeit entscheiden, sollten Sie sich gemeinsam mit dem Partner ehrliche Gedanken darüber machen, welchen Zweck diese Trennung auf Zeit verfolgen soll.

Haben Sie vor, während der Beziehungspause an konkreten Problemen Ihrer Beziehung zu arbeiten (evtl. in Form einer Paarbegleitung)? Gibt es ein individuelles Problem das Sie während dieser Zeit lösen möchten, wie etwa eine Sucht? Oder trauen Sie sich nur nicht, die endgültige Trennung auszusprechen und hoffen, dass die Trennungszeit Ihrem Partner schon die Augen öffnen wird?

Eine Trennung auf Zeit mit der Perspektive des Neubeginns macht Sinn, wenn beide Partner echte Bereitschaft haben, in die Beziehung zu investieren und lösungsorientiert an Schwierigkeiten zu arbeiten. Hat sich einer der Partner allerdings schon emotional von der Beziehung verabschiedet, stellt die Trennung auf Zeit eine Verzögerungstaktik dar, um nicht das endgültige Aus aussprechen zu müssen. Hier sollten Sie so schnell wie möglich klare Verhältnisse schaffen und dem Partner die Möglichkeit geben, sich mit dem Ende der Beziehung angemessen auseinanderzusetzen.

Ausziehen will geplant sein

Egal ob Sie verheiratet sind oder ohne Trauschein zusammenleben: Einfach die Koffer packen und gehen sollten Sie nicht. Neben den rechtlichen Konsequenzen (hierzu weiter unten) sollten auch die Auswirkungen auf die Beziehung an sich durchdacht sowie die Bedingungen während der Beziehungspause ausgeredet werden. Folgende Fragen sollten hier jedenfalls Berücksichtigung finden:

  • Wer zieht aus und wohin?
  • Wer trägt die zusätzlichen (Wohn-)Kosten für die Übergangszeit, wie werden diese aufgeteilt?
  • Wie lange soll die Beziehungspause dauern?
  • Wie löst man die Situation mit vorhandenen Kindern?
  • Welche Verhaltensregeln gelten während der vorübergehenden Trennung? Wie häufig sieht man sich und die Kinder, wie schaut es mit dem Sexualleben aus?
  • Was kommuniziert man gegenüber Familie, Freunden bzw. am Arbeitsplatz?
  • Wie soll die (gemeinsame) Auseinandersetzung mit der Beziehungskrise erfolgen? Bemühen Sie sich um eine gemeinsame Paarbegleitung, oder reflektieren Sie jeder für sich?

Zugegeben, diese Fragen sind nicht einfach zu klären. Je ausführlicher Sie sich jedoch mit den Details auseinandersetzen, umso mehr Stabilität verschaffen Sie sich in der emotional fordernden Zeit Ihrer Beziehungskrise.

Dauer der Beziehungspause

Im österreichischen Familienrecht gilt das Zerrüttungsprinzip, wonach vor einer Scheidung die Ehegemeinschaft seit mindestens 6 Monaten unwiderruflich zerrüttet (d.h. im gegenseitigen Einvernehmen beendet) sein muss. Auch wenn das Gericht das tatsächliche Vorliegen dieses Zeitraumes nicht überprüft, kann es meiner Meinung nach als Anhaltspunkt für die sinnvolle Dauer einer Trennung auf Zeit herangezogen werden. Meinen Klientinnen empfehle ich daher – unter zusätzlicher Berücksichtigung ihrer jeweiligen individuellen Situation – eine Trennungsdauer von mehreren Monaten bis zu einem halben Jahr mit einer regelmäßigen Reflexion der Trennungszeit und anschließendem Abwägen des weiteren Vorgehens im Lichte der bis dort gesetzten Schritte.

Rechtliche Konsequenzen

Eine Trennung auf Zeit kann einen Neubeginn für die Beziehung bedeuten – häufig endet sie jedoch auch in einer endgültigen Trennung. Ist der Ausgang der Beziehungspause ungewiss (was die Regel ist), sollten daher die rechtlichen Konsequenzen im Blick behalten werden, weshalb ich grundsätzlich dazu rate, sich rechtzeitig, d.h. vorab, bei einem Scheidungsanwalt zu informieren. Der folgende Überblick soll Ihnen eine grobe Orientierungshilfe geben, ersetzt jedoch nicht eine speziell auf Ihren Fall zugeschnittene Rechtsberatung.

Verheiratete Paare

Grundsätzlich gelten gemäß österreichischem Recht bei einer Trennung auf Zeit die gleichen Unterhaltsregelungen wie bei aufrechter Ehe und sind daher auch einklagbar. Das heißt, Sie haben während der Trennung auf Zeit die gleichen Ansprüche auf Unterhalt wie davor. Dies gilt allerdings nicht, wenn sich der betroffene Ehegatte einer Eheverfehlung schuldig gemacht hat. Hierunter fällt auch „mutwilliges Verlassen“, d.h. Ausziehen ohne Einverständnis des Ehegatten. Aus diesem Grund sollte die vorübergehende Trennung der Haushalte in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Strategische Abwägung ist auch im Hinblick auf gemeinsame Kinder und gemeinsame Immobilien angebracht. Ziehen Sie ohne Ihre Kinder aus, kommen Sie bei einer strittigen Scheidung u.U. in Argumentierungsnot bei der Betreuungsaufteilung. Ebenso im Fall Ihres freiwilligen Auszugs aus der Ehewohnung: Im Rahmen einer strittigen Scheidung erfolgt die Zuweisung der ehelichen Wohnung durch das Gericht nach Billigkeitsgesichtspunkten. Ziehen Sie vorab freiwillig aus, lässt sich Ihr Interesse an der Ehewohnung nur schwer argumentieren.

Unverheiratete Paare

Im Gegensatz zu verheirateten Paaren gibt es für Lebensgemeinschaften weder spezielle Regelungen im Hinblick auf eine Trennung auf Zeit noch für eine endgültige Trennung. Für gemeinsame Kinder besteht eine Unterhaltspflicht, sofern ein Elternteil überwiegend die Kinderbetreuung übernimmt. Ein Unterhalt für Ex-Partner ist jedoch nirgends vorgesehen. Problematisch kann auch der Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag des Ex-Partners sein, ebenso wenn beide im Mietvertrag stehen und keiner ausziehen will. Bei Streitigkeiten über gemeinsame Immobilien greifen die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln und Umschuldungen können nur bei Einwilligung der Bank erfolgen. Wurden diese Punkte nicht schon vorab in einem Partnerschaftsvertrag geregelt, ist bei einer Trennung häufig Streit vorprogrammiert und die vorsorgliche Konsultation eines auf Familienrecht spezialisierten Anwalts dringend zu empfehlen.

Fazit

Ob eine Lebensentscheidung richtig oder falsch war, lässt sich – wenn überhaupt – nur im Nachhinein aus der Retrospektive beurteilen. Nichts anderes gilt für Trennungen und Scheidungen, mit deren Konsequenzen man mitunter ein Leben lang wird leben müssen. Eine Trennung auf Zeit kann eine konfliktgeladene Beziehungskrise entschärfen, bedarf jedoch einer sorgfältigen Abwägung, Planung und Information vorab – sowohl auf Beziehungs- als auch auf Rechtsebene. Jedenfalls ist eine Beziehungspause keine Abkürzung durch eine Beziehungskrise, sondern erfordert im Gegenteil eine hohe Reflexionsbereitschaft und Wohlwollen seitens der Beteiligten mit dem Ziel einer konstruktiven Konfliktlösung.

Herzlichst Ihre

Konkrete Informationen darüber, wie ich Sie begleiten kann, finden Sie hier >> Trennungsberatung

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